MVV-Geschäftsführer Bernd Rosenbusch sagte im Anschluss an die Sitzung:
„Es ist verständlicherweise immer ärgerlich, wenn Preise steigen, auf der anderen Seite haben wir aber massive Lohnkostensteigerungen gehabt und müssen noch Kostensteigerungen im Materialbereich aufholen – am Ende muss auch der Öffentliche Nahverkehr finanziert werden. Allerdings schaffen wir es mit der Preiserhöhung gerade mal, die gestiegenen Löhne vor allem des Fahrpersonals zu decken.“
Folgende Änderungen ergeben sich bei den Fahrscheinen im Bartarif (Auszug):
- Der Preis der Einzelfahrkarte für Zone M bzw. 2 Zonen steigt um 20 Cent von 3,90 Euro auf 4,10 Euro.
- Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke steigt um 10 Cent von 1,90 Euro auf 2,00 Euro.
- Der Preis der Einzelfahrkarte Kind steigt um 10 Cent von 1,80 Euro auf 1,90 Euro.
- Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 17,00 Euro auf künftig 17,80 Euro angehoben; der Preis der Streifenkarte U21 von 9,30 Euro auf 9,80 Euro.
- Der Preis der Gruppen-Tageskarte – beispielsweise für die Zonen M-5 – wird von 29,10 Euro auf 30,50 Euro erhöht.
- Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M bzw. 2 Zonen steigt um 0,50 Euro auf künftig 9,70 Euro.
- Die Preise für die Kinder-Tageskarte und die Fahrrad-Tageskarte
werden jeweils um 0,10 Euro auf 3,70 Euro bzw. 3,50 Euro angehoben.
Einführung der Krankheitsrückerstattung beim Abo 65
Bei dem Abo 65 (ehemals IsarCard 65 im Abo) wird die Krankheitsrückerstattung eingeführt. Diese gibt es bereits bei den anderen Abo-Produkten. Damit wird eine
Gleichbehandlung der Kundengruppe erreicht sowie auch einem Wunsch des Seniorenbeirats und des Fahrgastbeirats entsprochen.
Aufgrund der erfolgten Verbundraumerweiterung u.a. in Richtung Inn, ist der Begriff „IsarCard“ nicht mehr angemessen und entfällt. Einige Produkte bekommen daher einen neuen Namen:
- IsarCard Woche wird zu Wochenkarte
- IsarCard Monat wird zu Monatskarte
- IsarCard9Uhr wird zu Monatskarte 9 Uhr
- IsarCard65 wird zu Monatskarte 65
- IsarCard S wird zu Monatskarte S
- IsarCard Abo wird zu Abo
- IsarCard Job wird zu Abo Job
- IsarCard9Uhr Abo wird zu Abo 9 Uhr
- IsarCard65 Abo wird zu Abo 65
- Ausbildungstarif I Wertmarke Woche wird zu Wochenkarte Ausbildungstarif I
- Ausbildungstarif I Wertmarke Monat wird zu Monatskarte Ausbildungstarif I
- Ausbildungstarif II Wertmarke Woche wird zu Wochenkarte Ausbildungstarif II
- Ausbildungstarif II Wertmarke Monat wird zu Monatskarte Ausbildungstarif II
- IsarCard Schule I wird zu Schule I SEPA
- IsarCard Schule II wird zu Schule II SEPA
- IsarCardAusbildung wird zu Ausbildung SEPA
- Ausbildung PlusCard AT I wird zu Monatskarte Ausbildung PLUS AT I
- Ausbildung PlusCard AT II wird zu Monatskarte Ausbildung PLUS AT II
- IsarCard Semester wird zu Ergänzungsticket Semester (zurzeit ausgesetzt)
Die Tarifbestimmungen der umbenannten Zeitkarten ändern sich inhaltlich nicht; Zeitkarten mit alter Bezeichnung gelten bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer weiter.
Änderungen bei den Zeitkarten und Abonnements (Auszug):
Die Preise der Monatskarten (vormals IsarCard Monat) werden unterdurchschnitt- lich um 3,7 bis 3,8 Prozent angehoben. So steigt etwa der Preis der Monatskarte für
die Zone M bzw. 2 Zonen von bisher 65,90 Euro auf künftig 68,40 Euro. Dafür steigen die Preise der Wochenkarten (vormals IsarCard Woche) um 5,9 bis 6,2 Prozent: Eine Wochenkarte für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 22,40 Euro statt bisher 21,10 Euro, für die Zonen M-5 ist sie für 75,90 Euro statt bisher 71,60 Euro erhältlich.
Die Preise der Monatskarte 9 Uhr (vormals IsarCard9Uhr) steigen in ähnlichem Umfang wie die regulären Monatskarten. Für eine Monatskarte 9 Uhr für die Zone M bzw. 2 Zonen sind künftig 60,90 Euro zu bezahlen, für die Zonen M-5 werden künftig 96,90 Euro fällig.
Die Preise der Monatskarte 65 (vormals IsarCard65) werden in ähnlichem Maße erhöht wie die anderen Monatstickets. Eine Monatskarte 65 für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 57,00 Euro, und für die Zonen M-5 beträgt der neue Preis 85,10 Euro.
Für Zeitkarten erfolgt die Preisanpassung zu folgenden Zeitpunkten:
- für Wochen- und -Monatskarten zum 01.01.2025,
- für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 01.01.2025,
- für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise zum 01.01.2025.
Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres unverändert weiter. Die Preisanpassung erfolgt dabei jeweils zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres. Darüber hinaus wird der Rabatt für Jahreszahler abgeschafft – Abonnements kosten zukünftig in der monatlichen und jährlichen Variante exakt das Gleiche.
Der Preis für das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bleibt unverändert. Dieses Ticket wird weiterhin mit monatlicher Abbuchung (10 x 36,50 Euro) oder mit jährlicher Zahlung (1 x 365 Euro) ausgegeben.
Für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gibt es das bayerische Ermäßigungsticket, ein vergünstigtes Deutschlandticket, für 29 Euro pro Monat. Über eine mögliche Preisanpassung des Deutschlandtickets entscheiden der Bund und die Länder, nicht der MVV.
Aufbrauch- und Umtauschfristen geltender Fahrkarten
Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs
- Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Tarifstand 10.12.2023) können bis zum 31.03.2025 aufgebraucht werden.
- Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages umgetauscht oder gegen Bezahlung des tariflich festgelegten Erstattungs- entgelts (3 Euro) erstattet werden.
Zeitkarten
- Zeitkarten mit wochenweiser Gültigkeit (Wochenkarte, Ausbildungstarif I/II Wertmarke Woche) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.
- Zeitkarten mit monatsweiser Gültigkeit (IsarCard-Monatskarte, IsarCard9Uhr, IsarCard65, IsarCard S, Ausbildungstarif I/II Wertmarke Monat, Ausbildung PlusCard) gelten bis zum Ende ihrer Geltungsdauer weiter.
MVV-Abonnement
- Bei MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise gelten ab 01.01.2025 die neuen Preise.
- MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise können bis zum Ende der Geltungsdauer weiter genutzt werden.
365-Euro-Ticket MVV, IsarCardSchule I/II, IsarCard Ausbildung
- Bei IsarCardSchule I/II und IsarCardAusbildung gelten ab dem 01.01.2025 die neuen Preise sowie neue Bezeichnungen (Schule I/II SEPA und Ausbildung SEPA).
Ab 01.01.2025: Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau im MVV
Das MVV-Tarifgebiet erweitert sich im Zuge der MVV-Verbundraumerweiterung zum 01.01.2025 um die Landkreise Weilheim-Schongau sowie Landsberg am Lech. Für eine Fahrt von der Münchner Innenstadt mit der Streifenkarte nach Kaufering oder Landsberg (Zonen M-7) benötigt man dann beispielsweise 9 Streifen für insgesamt 16,02 Euro; eine Gruppen- Tageskarte für diesen Bereich kostet 34,20 Euro. Weilheim (Zonen M-6) und Schongau (Zonen M-8) können für 8 bzw. 10 Streifen erreicht werden (14,24 Euro bzw. 17,80 Euro) oder auch mit einer Gruppen-Tageskarte für 32,60 Euro bzw. 35,50 Euro.
Zusätzlich gibt es folgende Anpassungen:
- Die Regionalbuslinie 70 (zukünftig MVV-Regionalbusline 897) wird im gesamten Linienverlauf von Landsberg am Lech bis Mering in den MVV-Tarif integriert. Der MVV-Tarif löst damit den heute auf der Linie angewendeten LVG-Tarif ab, wobei für Fahrten im AVV-Binnenverkehr der AVV-Tarif anerkannt wird.
- Um die tarifliche Lücke zwischen den Verkehrsverbünden MVV und AVV bedingt durch die Tarifgebietserweiterung um den Landkreis Landsberg am Lech zu schließen, werden die SPNV-Haltstellen Klosterlechfeld (Landkreis Augsburg) und Schmiechen (Landkreis Aichach-Friedberg) in den MVV- Tarif integriert. Die Haltestellen liegen in den folgenden MVV-Tarifzonen: Klosterlechfeld: Zone 8, Schmiechen: Zone 6.
Übergangsregelungen für Unternehmertarife in den Landkreisen, die dem MVV beitreten
- Im Unternehmertarif ausgegebene Einzelfahrkarten, Mehrfahrtenkarten und Tageskarten verlieren mit Einführung des MVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2025 ihre Gültigkeit und werden nicht mehr ausgegeben.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2025 ausgegebene Wochen- und Monatskarten gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer weiter.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2025 ausgegebene Abonnements gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2025 weiter.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2025 ausgegebene Schülerzeitkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2025 weiter.
Die verbundweit gültigen Tarife für Kinder-Fahrkarten, für die Fahrrad-Tageskarte und für das 365-Euro-Ticket gelten ab dem 01.01.2025 für das gesamte vergrößerte Verbundgebiet.
Ausführliche Informationen zu den neuen Fahrpreisen werden in den kommenden Tagen auf www.mvv-muenchen.de veröffentlicht.